Allgemeines
Allen unseren Lieferungen liegen die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen der Ritab Deutschland GmbH oder einem der mit der Ritab Deutschland GmbH verbundenen Unternehmen (im Folgenden: „Ritab“) zugrunde. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung des Auftrags zustande. Sämtliche in unseren Angeboten aufgeführten Preise sind ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Paketangebote gültig. Die in Preislisten und Anzeigen des Lieferanten genannten Preise sind freibleibend; Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Preise
Unsere Preise verstehen sich nett in EURO (EUR), ausschließlich Mehrwertsteuer, für Lieferung ab Werk, ohne Verpackung.
Auftragsbestätigung
Auftragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Auftragsrücktritt gehen alle uns im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandenen Kosten zu Lasten des Bestellers.
Liefermenge
Wir liefern ausschließlich in von uns bestätigten Stückzahlen. Bei kundenspezifischen Produkten behalten wir uns aus fertigungstechnischen Gründen Über- bzw. Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten bzw. bestätigten Liefermenge vor. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig.
Liefertermine
Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich oder in gleichbedeutender Weise bezeichnet sind. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations-, oder Lieferstörungen, bei uns oder unseren Zulieferanten behindert, z.B. durch Energiemangel, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, so verlängert sich die Frist angemessen.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch
Schadenersatzansprüche statt der Leistung sind stets auf die Höhe des Bestellwerts begrenzt.
Wir haften im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit nicht für Folgeschäden der verspäteten oder ausgebliebenen Lieferung, insbesondere nicht für einen entgangenen Gewinn des Bestellers oder sonstige Produktionsausfallkosten.
Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Einwegverpackung wird nicht zurück genommen. Mehrwegverpackung wird vom Besteller auf dessen Kosten an Ritab CNC S.R.L. zurückgesendet. Für den Versand wählen wir die günstigste Versandart, sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verlässt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Bestellers.
Rücksendungen und Gutschriften
Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Eine Gutschriftserteilung ist bei einem Warenwert unter EUR 100,- aus Kostengründen nicht möglich. Für das notwendige Prüfen und Neuverpacken der Ware zum Schutze des nächsten Bestellers müssen 15% des Warenwertes, mindestens aber EUR 100,- einbehalten werden. Kundenspezifische Produkte können nicht zurück genommen werden.
Zahlungsbedingungen, Verzug
Zahlungen sind zu leisten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bankspesen im Land der Zahlung
gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel werden nur spesenfrei und nach besonderer Vereinbarung angenommen. Wir behalten uns das Recht vor, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, können wir die Lieferung verweigern. Der Besteller wird von seiner Abnahmepflicht jedoch nicht entbunden. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen unser Eigentum. Bei Verbindung mit anderen Teilen erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Teile zu dem der anderen Teile. Bereits jetzt gilt als vereinbart, dass durch etwaigen Weiterverkauf unseres Eigentums entstandene Forderungen an uns abgetreten sind.
Sachmängel, Haftung
- Sachmängel
Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel sind unmittelbar nach Erhalt anzuzeigen. Bei verborgenen Mängeln spätestens 10 Tage nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu beanstanden. Bei Versäumung dieser Rügefrist können Sachmängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet vom Tage des Gefahrenübergangs. Von der verkürzten Verjährungsfrist ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von vorsätzlich verursachten Schäden. Für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Zu Recht beanstandete Ware ist von uns innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern (Nacherfüllung). Wenn die Nacherfüllung scheitert oder unmöglich ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Für gebrauchte Original-Ersatzteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Bei behaupteten Mängeln muss die Ware auf Kosten des Empfängers zurückgegeben werden. Der Lieferer zahlt nach seiner Wahl den Kaufpreis zurück, bessert nach oder liefert Ersatz. Der Käufer muss zwei Nachbesserungen dulden.
b. Haftung
Wir haften sowohl für direkte als auch für indirekte Schäden nur soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftungsbeschränkung in Satz 1 gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Dies sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In Fällen höherer Gewalt lehnt Ritab Ansprüche auf Schadensersatz ab.
Beschaffenheit der Ware
Die Beschreibungen unserer Produkte sind lediglich Beschaffenheitsangaben und stellen in keiner Weise eine Garantie liegt nur dann vor, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
- Toleranzen:
Es wird angestrebt, Form- und Lagetoleranzen einzuhalten; eine verbindliche Zusicherung oder Garantie hierfür wird jedoch nicht übernommen.
b. Oberflächenbeschaffenheit:
Kratzer auf den Oberflächen können aufgrund der verfahrensbedingten Bearbeitung auftreten. Während der mechanischen Bearbeitung entstehen Späne, und die Bauteile müssen fest eingespannt werden. Trotz größtmöglicher Sorgfalt, dem Einsatz geschulten Personals und vorsichtiger Handhabung können verfahrensbedingte kleinere Makel oder leichte Kratzer nicht vollständig ausgeschlossen werden.
c. Eloxierte Bauteile:
Bei eloxierten Bauteilen kann es verfahrensbedingt zu Farbabweichungen oder Verfärbungen kommen. Das Eloxieren ist ein chemischer Prozess, bei dem unterschiedliche Materialien zu variierenden Farbtönen führen können.
Diese Eigenschaften und Abweichungen gelten als handelsüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktionalität der Bauteile nicht beeinträchtigen.
Werkzeuge
Werkzeuge, die zur Herstellung unserer Produkte angefertigt werden, bleiben auch dann unser Eigentum, wenn der Besteller sich an den Kosten beteiligt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand sind der jeweilige Geschäftssitz des Werks von dem aus die Lieferung erfolgt.
Änderungen
Technische Änderungen und Verbesserung an unseren Erzeugnissen behalten wir uns vor.
Wirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird durch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.